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Bescheinigungen
Information E10-Kraftstoff
Fährt mein Honda Automobil/Motorrad mit E10-Kraftstoff?
Automobile:
Alle Fahrzeuge aus unserem aktuellen Verkaufsprogramm können mit einer Bioethanol Beimischung von maximal 10% (E10) betankt werden. Für ältere Fahrzeuge gilt, dass alle Honda Automobile ab Baujahr 1996 sowie alle Honda Automobile mit Kraftstoffeinspritzung für die Verwendung von E10 Kraftstoff geeignet sind. Bei Vergaserfahrzeugen empfehlen wir auf die bisher angebotenen Benzinsorten zurückzugreifen, da E10 zu einer beschleunigten Alterung der Dichtungen führen kann.
Motorräder:
Alle Motorräder die die Schadstoffnorm EURO-2 erfüllen, sowie ältere Fahrzeuge, die nach 1990 gebaut wurden, können größtenteils mit einem Kraftstoff betankt werden der eine maximale Beimischung von 10% Bioethanol (E10) enthält.
Für ältere Fahrzeuge gilt, dass diese bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls für die Verwendung von E10 Kraftstoff geeignet sind. Da es jedoch einige wenige Ausnahmen gibt, bitten wir im Fahrerhandbuch/Kapitel Kraftstoff nachzuschauen. Sollte das Fahrerhandbuch nicht mehr vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Honda Motorrad Vertragspartner.
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Autohaus Manfred Schmoll Johann-Philipp-Reis-Straße 11 55469 Simmern/Hunsrück
| Tel.: | 06761-90557 | | Fax: | 06761-905588 |
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Verkauf:
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Service:
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Teiledienst:
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
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